Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Berlin

Mit Verordnung vom 14.03.2020 hat der Berliner Senat erlassen, dass der Sport- und Trainingsbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios u. ä. untersagt wird. Die Verordnung gilt ab sofort und bleibt bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020 in Kraft.

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